Dieses Rechtsgebiet ist sehr umfassend und in der rechtlichen Beratung legen wir den Schwerpunkt auf das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere auf die zivilrechtliche Haftung.

Wir beraten sowohl auf Seiten von Ärzten und Zahnärzten als auch auf Patientenseite.

Durch das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Patientenrechtegesetz wurde gesetzlich festgeschrieben, dass jeder Patient grundsätzlich das Recht auf Einsichtnahme in seine Patientenakte hat. Bereits hier kann auf Ärzte- und Patientenseite eine Beratung erfolgen, ob und inwieweit Auskünfte nach den gesetzlichen Regelungen zu erteilen sind.

Bei der Beurteilung, ob ggf. ein Behandlungsfehler vorliegt ist nach den gesetzlichen Vorschriften der zum Zeitpunkt der Behandlung bestehende, allgemein anerkannte fachliche Standard zugrunde zu legen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei Unterschreitung des allgemein fachlich anerkannten Standards, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Dies bedeutet aber auch, dass nicht jede den Patienten ggf. nicht zufriedenstellende Operation oder Behandlung tatsächlich auch einen Behandlungsfehler darstellt. Die Rechtsprechung unterscheidet hier nach einfachen und groben Behandlungsfehlern. Ein grober Behandlungsfehler ist gegeben, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und damit einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. In jedem Fall wird aber zur Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ein sachverständiges Gutachten benötigt, dass Grundlage im Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder im gerichtlichen Prozess ist.

 

Weitergehende Beratung erfolgt im Bereich des Berufsrechts der Heilberufe, insbesondere ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht, auf dem Gebiet des gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsrechts sowie im Bereich des Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrechts.

 

Auch das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe ist ein Beratungsfeld und umfasst insbesondere die Vertragsgestaltung bei Praxisverkäufen, so dass eine Begleitung im Rahmen der Veräußerung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis erfolgen kann.