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Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht

Vorsorgeregelungen

Vorsorgeanwalt

Die Zahl der Betreuungen nimmt in Deutschland aufgrund der steigenden Lebenserwartung ständig zu.

Ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht, insbesondere unter Eheleuten, gibt es nicht. Auch Kinder dürfen ohne eine Vollmacht im Vorsorgefall nicht für Sie handeln und eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, wer im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit, sei es aufgrund eines Unfalles, einer Demenz oder einer anderen schweren Erkrankung, für Sie handelt und entscheidet, sollten Sie dieses regeln- entweder durch die Bevollmächtigung einer Ihnen vertrauten Person oder eines spezialisierten Vorsorgeanwaltes.

Eine Vollmacht hat zwar keine aufwendigen formellen Voraussetzungen. Oftmals bedarf es keiner notariellen Beurkundung. Aber je sorgfältiger und transparenter die Regelungen in der Vollmacht sind, desto besser ist die Akzeptanz im Geschäftsverkehr. Bei Banken gelten oft noch Besonderheiten.

Sinnvoll ist in jedem Fall die Abstimmung der Vorsorgevollmacht mit einem Testament.

Möchten Sie niemanden bevollmächtigen, so können Sie in einer Betreuungsverfügung dem Betreuungsgericht einen Betreuer vorschlagen. Das Betreuungsgericht wird sich in der Regel nach Ihrem Wunsch richten.

Ebenso können Sie für Ihr Lebensende klare Handlungs- und Unterlassungsanweisungen in einer Patientenverfügung festlegen. Hierbei unterstützen wir Sie gern und nehmen uns Zeit für die Klärung wichtiger Einzelfragen. Im Bedarfsfall ziehen wir auch Ihren behandelnden Arzt zurate.

 

Wir unterstützen Sie gerne kompetent bei der Abfassung Ihrer persönlichen Vorsorgeregelungen:

 

  • Vorsorgevollmachten mit Regelung des Innenverhältnisses
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen
  • Bestattungsvorsorge
  • Vorsorge für Familien mit Kindern
  • Übernahme von Vorsorgevollmachten

Rechtsanwältin Andrea Kohnke de Flores ist Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. und als Vorsorgeanwältin tätig.

Sie übernimmt Vollmachten und unterstützt Sie im Notfall als Ihre Bevollmächtigte. Auf diesem Wege kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden, wenn Sie für den Vorsorgefall niemanden aus Ihrer Familie oder eine andere Vertrauensperson einsetzen möchten.

Sprechen Sie uns gerne an. Die Kosten sind geringer, als Sie vermutlich erwarten würden.

 

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